Neue Sportbootrichtlinie beschlossen – ist Ihr Boot betroffen?

Europaflagge mit Segelboot

Das EU-Parlament hat entschieden: Ab 2014 wird eine überarbeitete Fassung der Sportbootrichtlinie in Kraft treten. Damit Sie wissen, ob Sie davon betroffen sind, möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Änderungen vorstellen. Die Richtlinie bezieht sich auf Sportboote und Jetski für den Einsatz auf See oder in Binnengewässern. Und da wären wir auch schon bei der ersten kleinen Änderung: Ein „Sportboot“ ist nun mit einer Größe zwischen 2,5 und 24 Metern genau definiert.

Richtlinien zu Abgasemissionen

Neue Bootsmotoren fallen ab 2014 unter eine neue Abgasregelung. Diese wurde an die jüngsten Regelungen der US-Umweltschutzbehörde für Ottokraftstoff- und Selbstzündungsmotoren angepasst. Somit haben die USA, Kanada, Japan und die EU diesbezüglich nun einheitliche Regelungen. Für die Hersteller bietet sich dadurch der Vorteil, dass sie in verschiedenen Ländern die selben Motoren anbieten können. Die meisten Motoren auf dem deutschen Markt erfüllen die Grenzwerte bereits heute. Außerdem gilt die Regelung nur für neu hergestellte Motoren – es muss also kein neuer Motor angeschafft werden.

Definition von Antriebsmotoren ist nun weiter gefasst

Die Begriffsbestimmungen für „Antriebsmotoren“ wurden dahingehend erweitert, dass mögliche innovative Antriebslösungen wie Hybridsysteme ebenfalls eingeschlossen werden. Auch dies gewährt den Herstellern mehr Möglichkeiten bei der Produktion und dem Bootssportler mehr Auswahl.

Änderung der Entwurfskategorien

Die Entwurfskategorien geben Aufschluss über die Umweltbedingungen, für die das Boot ausgelegt ist. Die Kategorien gehen in vier Stufen von A bis D und wurden ursprünglich beispielsweise mit „A – Hochsee“ oder „D – geschützte Gewässer“ bezeichnet. Diese Bezeichnungen werden nun auf die Buchstaben reduziert, da die formulierten Bezeichnungen nach Ansicht des Parlaments potenziell missverständlich waren. Die Umweltbedingungen, an welche die Kategorien gebunden sind, werden jedoch entgegen des ursprünglichen Planes nicht geändert. Sie bleiben gleich, sodass beispielsweise Schiffe, die in die Kategorie A fallen, weiterhin bis Windstärke acht oder mehr standhalten und Wellenhöhen über 4 Metern trotzen müssen.

Wichtige Änderungen

Die meisten Hobbysegler und Bootssportler sind wohl kaum von den Veränderungen betroffen. Schließlich gelten die Richtlinien für Abgasemissionen lediglich für neue Motoren. Und ob das Boot nun Entwurfskategorie „A“ oder Entwurfskategorie „A Hochsee“ besitzt, macht ebenfalls keinen großen Unterschied. Jedoch wurden auch einige Veränderungen gemacht, die von größerer Relevanz sind.

So müssen Räume, in denen sich Ottokraftstoffbehälter befinden, belüftet sein. Für Dieselkraftstoffe gilt diese Regelung nicht, da sie bei fehlender Belüftung zu keinen Sicherheitsproblemen führen.

Zudem müssen in der gesamten EU pinnengesteuerte Außenbordmotoren ab 2014 mit einer Notstoppeinrichtung ausgestattet sein – beispielsweise in Form einer Notstoppreißleine.

Alle Sportboote, die über sechs Meter lang sind, müssen mindestens einen leicht zugänglichen Stauplatz für Rettungsmittel aufweisen. Die Rettungsmittel müssen für die maximal an Bord zugelassene Anzahl an Personen ausreichen.

Da Gasexplosionen eine große Gefahr darstellen, muss die Ansammlung explosionsgefährlicher Gase verhindert werden. Daher ist für eine gute Belüftung zu sorgen. Batterien müssen zudem gut befestigt und vor eindringendem Wasser geschützt werden.

Wenn Sie eine rechtliche Absicherung haben wollen oder noch Fragen offen geblieben sind, empfehlen wir auf der Seite des EU-Parlaments die kompletten, mittlerweile bestätigten Änderungsanträge zu lesen.

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