Verbot von VC 17m: Entdecke unsere Alternativen!

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Wenn du zu den Bootseignern gehörst, die bisher VC17 M als Antifouling-Produkt verwendet haben, solltest du wissen, dass International es nicht mehr herstellt. Dies ist das Ergebnis der Bewertung durch TUKES im Rahmen des aktuellen EU-BPR-Prozesses (Biozidproduktverordnung). Diese Verordnung reguliert Antifouling-Produkte, zu denen auch VC17m gehört.

Aber keine Sorge, bei 12seemeilen.de haben wir Alternativen für dich, die wir in diesem Blogbeitrag vorstellen!

TUKES-Prüfung und Einschränkungen für die Verwendung

TUKES, die finnische Agentur für Sicherheit und Chemikalien, hat die Überprüfung von VC17m gemäß den BPR-Vorschriften abgeschlossen und festgestellt, dass dieses Produkt nur noch bei gewerblichen Anwendungen und ausschließlich in der Atlantikregion verwendet werden darf und nur noch Produkte mit einer maximalen Kupferauflösungsrate von 15 µg/cm2/Tag verwendet werden dürfen. Nach Ablauf der Übergangsfristen darf VC17m nicht mehr im Einzelhandel oder für die professionelle Anwendung auf Booten verkauft werden, die in der Ostsee, im Mittelmeer oder in Süßwasser fahren. Da VC17m genau in diesen nun eingeschränkten Bereichen verwendet wird, wurde entschieden, es vom Markt zu nehmen. Dieser Schritt zielt darauf ab, den Eintritt von Mikroplastik und Schadstoffen in die Gewässer zu minimieren.

VC17 M ist ein sogenanntes „biozides Produkt“. Biozide sind Stoffe oder Gemische, die Kupfer enthalten und dazu bestimmt sind, Schädlinge zu bekämpfen. In diesem Fall dient VC17M dazu, den Bewuchs von Algen und Muscheln auf Schiffsrümpfen zu verhindern. Kupfer ist zwar ein wirksames Mittel gegen Bewuchs, doch gleichzeitig umweltschädigend. Es kann sich im Wasser und im Sediment anreichern und dort über lange Zeiträume verbleiben. Dies hemmt das Wachstum von Algen und anderen Wasserpflanzen, was zu einer Veränderung der natürlichen Nahrungskette führen kann und negative Auswirkungen auf Wasserorganismen, Fische und andere Meerestiere hat. Die Europäische Union hat sich auch in Zukunft zum Ziel gesetzt, den Einsatz von Kupfer in Antifouling-Anstrichen zu reduzieren. Der Herstellungstopp von VC17M und VC17M extra ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Fristen und Optionen für Bootseigner

Gemäß der Prüfung von Tukes wurden klare Fristen festgelegt:

  • Der Verkauf an Verbraucher, Werften und Anwender muss spätestens am 30. April 2024 eingestellt werden.
  • Die Lagerung und Verwendung des Produkts darf ab dem 2. November 2024 nicht mehr erfolgen.

Empfehlung für einen reibungslosen Übergang: VC Offshore EU

Obwohl es bedauerlich ist, dass wir uns vom beliebten VC17m verabschieden müssen, gibt es immer noch viele Optionen für Antifoulings in unserem Onlineshop, wie zum Beispiel das VC Offshore EU. Es ist nicht nur preisgünstig und einfach zu verwenden, sondern bietet auch eine hervorragende Leistung beim Verhindern von Fouling am Bootsrumpf. Dieses besonders glatte, harte und leistungsstarke Antifouling eignet sich sowohl für Profis als auch für Heimwerker und ist somit ein ausgezeichneter Ersatz für Boote im Süß- und Salzwasser.

Vorteile von VC Offshore EU

  • Direkte Überarbeitung möglich: VC Offshore EU kann direkt auf VC17m in gutem Zustand aufgetragen werden, wodurch Zeit und Arbeit gespart werden
  • Einfache Anwendung: Mühsames Schleifen zwischen den Schichten ist nicht erforderlich
  • Schnell trocknend: VC Offshore EU trocknet schnell und ermöglicht kurze Überarbeitungszeiten
  • Ist geeignet für GFK-, Blei-, Stahl- und Holzuntergründe

Wir setzen alles daran, dich bestmöglich während dieser Umstellung zu unterstützen und freuen uns darauf, gemeinsam die passenden Lösungen für deine individuellen Anforderungen zu finden.

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