Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Biozid-Verordnung ChemBiozidDV in Kraft, die den Verkauf und die Nutzung von Antifouling stark reglementiert. Wenn du Bootseigner, Heimwerker oder Segler bist, gibt es jetzt einige wichtige Änderungen, die deinen Einkauf ab 2025 beeinflussen werden. Aber keine Sorge – bis dahin kannst du noch einfach und bequem deine benötigten Produkte kaufen!
Warum sollte ich JETZT handeln?
Nutze die verbleibende Zeit bis Jahresende, um deine Vorräte zu sichern, bevor der Kauf dieser Produkte komplizierter wird. Der Zugang zu beliebten Produkten wie Antifouling wird ab Januar strikter reguliert – das bedeutet mehr Aufwand und möglicherweise höhere Preise. Lass dir diese Chance nicht entgehen und decke dich schon jetzt für die Saison 2025 und 2026 ein!
- Was bedeutet ChemBiozidDV für dich?
- Diese Produkte sind besonders betroffen
- Warum wird die Verordnung verschärft?
- Was sind die Herausforderungen für den Handel?
- So läuft der neue Bestellvorgang ab Januar 2025 ab
- Hinweise für gewerbliche Kunden
Was bedeutet ChemBiozidDV für dich?
Die neue Verordnung führt einige Vorschriften ein, die den Erwerb von biozidhaltigen Produkten erschweren:
- Selbstbedienungsverbot: Ab 2025 dürfen viele Biozidprodukte nicht mehr frei zugänglich im Regal sein. Produkte wie Antifouling müssen in verschlossenen Schränken oder Vitrinen aufbewahrt werden. Du kannst diese Produkte nur nach einer Beratung durch geschultes Personal erwerben.
- Beratungspflicht: Vor jedem Kauf bestimmter Biozidprodukte muss ein Abgabegespräch stattfinden. Hierbei wirst du über die richtige Anwendung und mögliche Risiken aufgeklärt. Diese Regelung gilt sowohl im stationären Handel als auch im Onlinehandel, wo die Beratung telefonisch oder per Videoübertragung erfolgen muss.
- Sachkundenachweis: Verkäufer müssen ab 2025 über eine spezielle Sachkunde verfügen, um Biozidprodukte abgeben zu dürfen. Dies stellt sicher, dass die Beratung kompetent und fundiert erfolgt.
Diese Produkte sind besonders betroffen
Besonders relevant für dich als Bootseigner oder Heimwerker sind:
- Antifouling-Produkte: Sie verhindern das Wachstum von Algen und Organismen an deinem Bootsrumpf und sind für eine optimale Leistung deines Bootes unerlässlich.
- Insektizide & Rodentizide: Diese Produkte zur Schädlingsbekämpfung fallen ebenfalls unter die neuen Vorschriften.
Warum wird die Verordnung verschärft?
Die neue Verordnung zielt darauf ab, die Umwelt besser zu schützen und den unbedachten Einsatz von umweltschädlichen Bioziden zu reduzieren. Viele dieser Stoffe haben negative Auswirkungen auf empfindliche Ökosysteme. Mit der verpflichtenden Beratung soll sichergestellt werden, dass du Biozide bewusst und verantwortungsvoll einsetzt.
Des Weiteren gibt es aktuell oder gibt es bis zum Inkrafttreten in den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedliche Vorschriften und Anforderungen für die Zulassung und Nutzung von Biozidprodukten. Das führte zu einer komplizierten Situation, bei der manche Produkte in einem Land erlaubt, in einem anderen jedoch nicht zugelassen sind.
Mit der neuen Verornung wird das Ziel verfolgt ein einheitliches Zulassungsverfahren für Biozidprodukte in der gesamten EU zu schaffen. Dies vereinfacht den innereuropäischen Handel und gewährleistet, dass alle zugelassenen Produkte in allen Mitgliedsstaaten die gleichen strengen Standards erfüllen. Verbraucher profitieren so von einer erhöhten Sicherheit und Transparenz.
Unser Tipp: Decke dich gleich für die nächsten zwei Jahre ein, um unnötigen Stress und potenzielle Preissteigerungen nach der neuen Verordnung zu vermeiden. Ungeöffnete Antifoulings sind bei sachgerechter Lagerung in der Regel drei Jahre haltbar!
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Bleib informiert – regelmäßige Updates folgen!
Wir wissen, dass die ChemBiozidDV viele Fragen aufwerfen kann. Deshalb halten wir dich auf unserem Blog regelmäßig auf dem Laufenden. So verpasst du keine wichtigen Neuigkeiten zur Verordnung und weißt genau, wie sich die Lage entwickelt.
Nutze die verbleibende Zeit und bestelle deine Produkte noch heute! Durchstöbere jetzt unsere Antifouling-Kategorie und rüste dich für die kommenden Bootsaisons aus – ohne zusätzlichen Aufwand und Hürden.
So läuft der neue Bestellvorgang ab Januar 2025 ab
Wir haben die notwendigen Anpassungen vorgenommen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und möchten dich darüber informieren, wie der Bestellprozess künftig funktioniert:
1. Die von der Verordnung betroffenen Produkte sind in unserem Shop klar gekennzeichnet. So erkennst du auf einen Blick, ob eine Beratung erforderlich ist.
2. Nach deiner Bestellung erhältst eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen und einem Link zur Terminvereinbarung für ein telefonisches Beratungsgespräch.
3. Das Beratungsgespräch ist ein verpflichtender Schritt. Hier erhältst du von unserem geschulten Personal alle wichtigen Hinweise zur sicheren Anwendung und zu den möglichen Risiken des Produkts. Dies stellt sicher, dass du gut informiert bist und die Produkte verantwortungsvoll einsetzen kannst.
4. Nach dem erfolgreichen Beratungsgespräch wird deine Bestellung finalisiert und an dich verschickt.
Wichtiger Hinweis für gewerbliche Kunden
Gewerbliche Kunden, die Antifouling-Produkte beruflich verwenden, sind gemäß § 10 Abs. 3 der ChemBiozidDV von der Pflicht zum Abgabegespräch befreit. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis, dass die Anwendung in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgt (z. B. durch einen Gewerbeschein oder andere geeignete Unterlagen).
Falls dies auf dich zutrifft, sende uns bitte deinen Nachweis per E-Mail an service@12seemeilen.de. Nach erfolgreicher Prüfung wird deine Bestellung umgehend freigegeben.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/chembioziddv/
https://www.ihk.de/chemnitz/innovation/umweltschutz/reach/biozide-im-handel-5261926
https://www.baumarktmanager.de/bundesregierung-verschaerft-regeln-fuer-verkauf-von-biozidprodukten-12052021