Zum Weltschifffahrtstag, der jedes Jahr am letzten Donnerstag im September gefeiert wird, werden die Bundesbehörden in den Hafenstädten der Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beflaggt. Dazu gibt das Bundesministerium des Innern jedes Jahr besondere Beflaggungsanordnungen heraus. Doch wie sieht es eigentlich generell mit der Flaggenführung und -etikette auf hoher See aus? Wann muss wie welche Flagge gehisst werden? Damit es bei der Segeltour nicht durch das versehentliche Hissen der falschen Flagge zu Unannehmlichkeiten kommt, wollen wir heute einen kleinen Einblick in die richtige Flaggenführung geben.
Da wäre zum einen die Nationale. Diese dient als Nachweis für die nationale Zugehörigkeit des Bootseigners. Deutsche Segler verwenden also beispielsweise die schwarz-rot-goldene Flagge. Sie muss sowohl beim Einlaufen in einen Hafen als auch beim Auslaufen gezeigt werden. Gesetzt wird sie achtern mittschiffs am Flaggenstock. Wenn dort kein Platz ist, darf nach steuerbord ausgewichen werden. Dabei zu beachten ist, dass am Flaggenstock keine andere Flagge hängen darf.
Wer in fremden Hoheitsgebieten unterwegs ist oder in einen ausländischen Gasthafen einläuft, sollte zusätzlich zur Nationalen die entsprechende Gastlandflagge setzen. Dies zeugt von Höflichkeit und Respekt dem Land gegenüber und zeigt, dass man die Rechtsordnung des Landes anerkennt. Am besten wird diese unterhalb der Saling steuerbords angebracht. Wenn ein Grenzfluss zwischen zwei Staaten befahren wird, dürfen die zwei entsprechenden Gastlandflaggen übereinander gesetzt werden, ansonsten sollte mit wenigen Ausnahmen immer nur eine Gastlandflagge gehisst werden.
Der Stander, oder auch Clubstander genannt, ist eine dreieckige Vereinsflagge. Wer Mitglied in mehreren Vereinen ist, entscheidet sich für den Stander seines Lieblingsvereins, da immer nur ein Stander gesetzt wird. Der richtige Platz dafür ist der Großtopp. Im Gegensatz zu den anderen Flaggen weht die Vereinsflagge bei Tag und Nacht.
Mitglieder eines verbandszugehörigen Vereins dürfen eine Verbandsflagge führen, die bei Motorbooten mit Mast und Segelbooten im Inland an der Steuerbordseite unter der Saling und im Ausland an der Backbordseite unter der Saling befestigt werden.
Grundsätzlich geht die Flaggenzeit von Mai bis einschließlich September täglich von 8 Uhr bis Sonnenuntergang, in den restlichen Monaten beginnt sie erst um 9 Uhr.
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