Toplicht
Um einen sicheren und reibungslosen Schiffsverkehr ohne Kollisionen zu gewährleisten, sind Positionslichter unerlässlich. Egal ob Ruder-, Segel- oder Motorboot, die Devise lautet „sehen und gesehen werden“. Dabei ist es wichtig zu wissen, wie genau Toplichter nach den internationalen Kollisionverhütungsregeln (KVR) definiert sind und wie sie ordnungsgemäß angebracht werden. Außerdem sind seit 2006 LED-Topplichter zugelassen und stellen eine interessante Alternative für Stromsparer dar.
Was gilt als Toplicht?
Gemäß den internationalen Kollisionsverhütungsregeln ist eine Toplicht eine weiße Lampe, welche unbehindert in einem Winkel von 225 Grad nach vorne in Richtung Schiffsbug strahlt. Um sicherzugehen, dass die gewünschten Toplaternen diesen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sollte beim Kauf darauf geachtet werden, dass das Navigationslicht vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zugelassen ist. Dies ist entweder an der entsprechenden Baumusternummer (im Format BSH/00/00/00) zu erkennen, oder daran, dass die Lampe mit dem Steuerrad-Symbol markiert ist.
Wie weit Toplichter strahlen müssen, hängt von der Länge des Bootes ab. Bis zu einer Länge von 12 Metern sind 2 Seemeilen Reichweite gefordert, bei einer Bootslänge von 12 bis 20 Metern sind es 3 Seemeilen, ab 20 Meter Länge sind es 5 Seemeilen, und bei Booten mit einer Länge von über 50 Metern müssen die Toplichter auch noch aus einer Entfernung von 6 Seemeilen zu sehen sein.
Anbringung der Toplichter
Es ist aber nicht allein damit getan, vom BSH zugelassene und zur Bootslänge passende Toplichter zu kaufen. Vielmehr sind diese auch den Kollisionsverhütungsregeln entsprechend am Boot zu befestigen. Alle Navigationslichter sind grundsätzlich so anzubringen, dass sie zu keiner Zeit auch nur teilweise verdeckt sind. Außerdem ist wichtig, dass die Toplichter im rechten Winkel zur Konstruktionswasserlinie stehen.
Speziell für Topplaternen gilt schließlich, dass sie sich oberhalb der Kiellinie zu befinden haben. Wichtig ist außerdem die korrekte Anbringungshöhe, die wiederum abhängig von der Schiffslänge ist. Bei Booten bis zu 12 Metern Länge haben die Toplaternen sich mindestens 1 Meter oberhalb der Seitenlichter zu befinden, bei Booten mit einer Länge von 12 bis 20 Metern sind es mindestens 2,5 Meter. Wenn es um den Kauf einer neuen Toplaterne geht, ist darauf zu achten, dass die Spannung der Lampe zur Bordspannung passt (entweder 12 oder 42 Volt).
LED-Toplichter
Seit 2006 sind auch LED-Positionsleuchten zugelassen. Diese haben gegenüber den herkömmlichen Glühlampen einige Vorteile. Sie verfügen mit über 10.000 Leuchtstunden über eine überdurchschnittlich lange Lebensdauer, sind deutlich kleiner und leichter als Glühbirnen und verbrauchen trotz allem erheblich weniger Strom. Ein LED-Toplicht ist damit gerade für Besitzer kleinerer Boote mit weniger Batterielaufzeit eine attraktive Alternative.