Navigationslichter
Navigationslichter dienen der Orientierung auf dem Wasser. Durch die Navigationsbeleuchtung ist die Art des Schiffes und dessen Bewegungsrichtung für die anderen Boote zu erkennen. Navigationslampen sind von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei schlechter Sicht zu zeigen. Welche Navigationslampen zu zeigen sind, hängt von der Art des Schiffes und insbesondere auch von Länge ab. Ein wichtiger Aspekt bei der Auswahl der Navigationsbeleuchtung ist die notwendige Zulassung. Abhängig vom Revier sind unterschiedliche Behörden zuständig und unterschiedliche Vorschriften zu beachten. Die deutsche Behörde ist das BSH, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie.
Navigationslichter gehören zur Klasse der Signalzeichen, die der Bootsnavigation dienen. Durch Signalzeichen lassen sich Art und ungefähre Größe des Wasserfahrzeugs, aber auch insbesondere die Bewegungsrichtung erkennen. Die Navigationslampen sind von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei schlechter Sicht zu führen. Vorschriften und Zulassungen sind vom Revier und der zuständigen Behörde abhängig. Die deutsche Behörde ist das BSH, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie.
Art des Wasserfahrzeugs
Unterschiedliche Wasserfahrzeuge unterliegen verschiedenen Vorschiften hinsichtlich des Führens von Navigationsbeleuchtung. So hat z.B. ein manövrierunfähiges Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser bei einer Länge von mehr als 12m zwei rote Signalllaternen übereinander zu zeigen. Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50m Länge hat die folgenden Navigationslampen zu führen: Backbord- und Steuerbordlaterne (Seitenlichter), Heck- und Topplaterne. Ein Segelfahrzeug hingegen hat unterschiedliche Navigationsbeleuchtung zu zeigen in Abhängigkeit, ob das Schiff unter Segel oder unter Motor fährt. So kann der Betrachter auf See anhand der sichtbaren Navigationslichter viele Informationen über das in Sicht befindliche Boot erfahren.
Bewegungsrichtung
Einige Navigationslampen wie die Seitenlichter und Heck- und Topplicht, sind nur aus bestimmten Betrachtungswinkeln sichtbar. Hierdurch kann der Betrachter die Bewegungsrichtung des jeweiligen Wasserfahrzeugs zumindest ungefähr feststellen. Nähert man sich Steuerbord querab einem in Fahrt befindlichem anderen Wasserfahrzeug, ist das grüne Licht der Steuerbordlaterne zu sehen, das Rote Licht der Backbordseite hingegen nicht. Ist allerdings rot und grün im Wechsel oder sogar gleichzeitug sichtbar, befindet man sich auf frontalem Kollisionskurs.
Zulassungen
Es existieren unterschiedliche Zulassungsbehörden in verschiedenen Staaten oder Staatengemeinschaften. Die bekannten sind sicherlich das bereits genannte BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie), aber auch USCG (United States Coast Guard), ABYC (American Boat and Yacht Council), RINA und IMO Colreg. In Europa existieren inzwischen Bestrebungen, die Vorschriften und Zulassungen zu vereinheitlichen.